Bei Bundeswahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und –befragungen sind alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Tag der Wahl (Volksabstimmung, Volksbefragung) das 16. Lebensjahr vollendet haben und von der Wahl nicht wegen gerichtlicher Verurteilung ausgeschlossen sind, wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt (aktives Wahlrecht).
Die gleiche Regelung gilt auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen.
Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle österreichischen Staatsbürger, die das aktive Wahlrecht besitzen und folgende Altersvoraussetzungen erfüllen:
- Bundespräsidentenwahl: Vollendung des 35. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl;
- Nationalratswahl, Europawahl: Vollendung des 18. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl;
- Landtagswahl (NÖ), Gemeinderatswahl (NÖ): Vollendung des 18. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl
Bei Europawahlen und Gemeinderatswahlen in Niederösterreich sind auch Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates aktiv und passiv wahlberechtigt.