Registrierung von Hunden – Heimtierdatenbank und Chippflicht

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt wird. 

Kennzeichnung mit Mikrochip
Der Chip wird auf Kosten des Hundehalters von einem Tierarzt eingesetzt. Welpen müssen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe (z.B. bevor der Hund vom Züchter zum neuen Besitzer übersiedelt) gechippt werden. Ältere Hunde, die in Österreich ein neues Zuhause gefunden haben, müssen ebenfalls mit einem Microchip gekennzeichnet werden, sofern sie bislang noch nicht gechippt wurden. 

Die Kennzeichnung mittels Microchip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter zurückführen zu können. 

Registrierung in der Heimtierdatenbank 
Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme – jedenfalls aber vor einer Weitergabe – unter Angabe personen- und tierbezogener Daten zu melden. 

Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal

  • durch den Halter selbst (möglich über https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at mit Handysignatur bzw. Bürgerkarte)
  • nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft) durch diese oder 
  • im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt oder durch eine sonstige Meldestelle (z.B. Tierheim). 

Hinweis:
Diese Kennzeichnung- und Registrierungsverpflichtung beruht auf dem Tierschutzgesetz (Bundesgesetz) und steht in keinem Zusammenhang mit der Hundeabgabe, die aufgrund des Hundeabgabegesetzes 1979 eingehoben wird. Unabhängig von einer Kennzeichnung bzw. Registrierung nach dem Tierschutzgesetz ist daher der Erwerb eines Hundes durch den Hundehalter binnen einem Monat dem Stadtamt Zwettl anzuzeigen und wird eine Hundeabgabemarke ausgefolgt.

Informationen zur Hundeabgabe und Hundemarke