In weiten Teilen der Innenstadt und auf einzelnen Parkplätzen außerhalb des Zentrums von Zwettl-NÖ besteht eine gebührenfreie Kurzparkzone nach § 25 StVO 1960.
Die Kurzparkzonenregelung gilt werktags, Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr und an Samstagen von 08:00 – 12:00 Uhr.
Die erlaubte Parkdauer beträgt 90 Minuten, wobei die Ankunftszeit mittels Parkuhr angezeigt werden muss.
Die Überwachung erfolgt durch den Österreichischen Wachdienst (ÖWD).