Die seitens der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Weg- und Straßenzustandes (insbesonders Schneeräumung und Streuung) werden auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (hauptsächlich § 93 Straßenverkehrsordnung 1960, § 8 Straßengesetz 1999 und § 1319a Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch -ABGB) zur Sicherstellung des öffentlichen Verkehrs sowie der Ver- und Entsorgung des Stadtgebietes und der Katastralgemeinden durchgeführt.
Die Koordinierung und Durchführung bzw. Einsatzleitung der Winterdienstbetreuung obliegt
- in den Katastralgemeinden (bedingt durch das ortspezifische Bedarfswissen, Fahrpläne etwaiger Schülertransporte udgl.) grundsätzlich dem jeweiligen Ortsvorsteher,
- im Stadtgebiet den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes in Zusammenarbeit mit dem Bauamt.
Der Winterdienst im Stadt- und Gemeindegebiet wird nach festgelegten Räumungsstrecken und Dringlichkeitsstufen durchgeführt, wobei bestimmte Straßen bzw. Anlagen (z. B. Hauptverkehrsverbindungen, Schulwege, Stiegenanlagen udgl.) Vorrang haben.
Für Behinderungen im Zuge der Winterdienstarbeiten und bei extremen Wetterlagen wird um Verständnis ersucht.