Thema des Monats August 2020

Veröffentlichungsdatum01.08.2020Lesedauer2 Minuten
Sign. 2-11, pag. 185v.

Acht- und Bannbrief

Vor 350 Jahren: Stadtrichter Lorenz Fragner empfängt Acht und Bann

Am 8. August 1670 fand in Zwettl – wie so oft – eine Ratssitzung statt, an der alle Mitglieder des Inneren und Äußeren Rates sowie die Bürgerschaft teilnahmen. Der Tuchscherer Lorenz Fragner, der am 5. Juli wieder in das Amt des Stadtrichters gewählt worden war, präsentierte der Versammlung den Bannbrief, den er am 26. Juli in Wien von der Regierung des Kaisers erhalten hatte.

Wie immer nach erfolgter Richterwahl musste der neu gewählte Stadtrichter nach Wien reisen, um dort vom Kaiser die Wahl bestätigen zu lassen, vereidigt zu werden und den erwähnten Acht- und Bannbrief zu empfangen, mit dem ihm die hohe Gerichtsbarkeit verliehen wurde. Damit erhielt er das Rech über Leben und Tod zu urteilen. Seit der Landgerichtsordnung Kaiser Ferdinands III. von 1656 (genannt Ferdinandea) mussten allerdings alle Todesurteile der Regierung zur Bestätigung vorgelegt werden.

Neben Lorenz Fragner wurde auch Georg Friedrich Zeller in Wien vereidigt, der in den Inneren Rat gewählt worden war. Vor der Versammlung in Zwettl legten der frisch bestellte Stadtschreiber Simon Franz Christman und der in den Äußeren Rat berufene Bäcker Sebastian Apfelthaller ihren Eid ab.

Weiters nahm der Rat der Stadt Zwettl die Abrechnung über die Kosten der Wiener Reise des Stadtrichters Lorenz Fragner, des Georg Friederich Zeller und des Stadtschreibers Simon Franz Christmann zu Kenntnis.

Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Ratsprotokolle, Sign. 02-11 (1659–1676), fol. 185v.

Transkription

Rath gehalten den 8ten Aug. Ao. 670

warbey erschinen der Inn: unnd Ausser Rath,

sambt der Burgerschafft.

Khayl. Paan Brieff datiert Wienn, den 26. July Ao. 670.

Inhalt daß Herr Lorenz Fragner widerumben bey der Statt Zwettl zum Stattrichter Confirmiert, und Geörg Fridrich Zeller in den Innern Rath erwölt, danenhero Er Herr Stattrichter bey der Hochlöbl. N: Ö: Regierung Paan und Acht wegen deß Landtgerhts. Empfangen auch beede zu gleich daß Jurament abgelegt, und mit heüntigen dato in pleno abgeleßen worden.

Ebnermaßen hat Stattschreiber Herr Simon Franz Christman wegen seiner Ambts Bedrauung und dann Sebastian Apfelthaller wegen der außeren Raths Stöll bey dem Rath und Völligen Bürgerschafft daß Jurament praestiert.

Wienner Rayß Relation

und Raittung

Herrn Stattrichters Lorenz Fragner, 

Geörg Fridrich Zeller, und Stattschreibers

Simon Franz Christman, der außgelegten

Gelter und Verrichtungen halber.

Bey der Canzley aufzubehalten, und in ableßung dessen, von ainem Ersamen Rath und ganzer Burgerschafft vor Just erkhendt und hierüber Ratificiert worden.

Quelle: Stadtarchiv Zwettl, Ratsprotokolle, Sign. 02-11 (1659–1676), fol. 185v.