Objekt des Monats Juli 2020

Veröffentlichungsdatum01.07.2020Lesedauer2 Minuten
StAZ, Kart. 30, Quittung Wolf Ernst v. Mollarth,18.07.1620

StAZ, Kart. 30, Quittung Wolf Ernst v. Mollarth,18.07.1620

Vor 400 Jahren: Zahlungsbestätigung des Wolf Ernst Freiherr von Mollarth

1419 wurde Zwettl landesfürstliche Stadt. In den Jahren danach verpachtete der Landesherr, der ständig in Geldnot war, die Nutzungsrechte und Privilegien der Stadt immer wieder an verschiedene Adelige. Zu diesen Nutzungsrechten, auch landesfürstliche Ämter genannt, gehörten unter anderem das Fischwasser am Kamp, die Maut, die Urbarsteuer, das Ungeld (eine Getränkesteuer) und das Landgericht. Die Stadt Zwettl musste diese Einnahmen alljährlich an den Pächter dieser „Ämter“ abführen. Im frühen 17. Jahrhundert bezog Wolf Ernst Freiherr von Mollarth, Herr von Drosenborf und Waidhofen an der Thaya, diese Einnahmen. Am Beginn des Dreißigjährigen Krieges war er als Hauptmann einer militärischen Einheit offenbar in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auch dürfte er eine aufwändige Hochzeitsfeier auszurichten gehabt haben. Jedenfalls erschien er am 23. September 1619 vor dem Rat der Stadt Zwettl und ersuchte um ein Darlehen in der Höhe von 500 Gulden. In weiterer Folge bot er den Zwettler die landesfürstlichen Ämter zum Kauf an. Man einigte sich auf Ratenzahlungen, und die Zwettler sollten in mehreren Tranchen 5.000 Gulden aufbringen.

Mit der hier abgebildeten Quittung vom 18. Juli 1620 bestätigte Wolf Ernst Freiherr von Mollarth den Empfang von 1.500 Gulden. Wie schwer den Zwettlern diese Zahlungen damals gefallen sein mögen und welcher Kraftanstrengungen es bedurft haben muss, diese Beträge aufzubringen, wird man wohl kaum abschätzen können. Immerhin geschah das alles am Beginn des Dreißigjährigen Krieges, nachdem im November 1618 Zwettl von feindlichen Truppen eingenommen und geplündert worden war. Mit dem Erwerb der landesfürstlichen Ämter, den Kaiser Ferdinand II. in einer Urkunde vom 23. Dezember 1621 bestätigte, erlangte die Bürgerschaft der Stadt Zwettl jedenfalls ein großes Maß an finanzieller Selbstständigkeit.

Literatur:
Doris Gretzel, Die landesfürstliche Stadt Zwettl im Dreißigjährigen Krieg. Zwettler Zeitzeichen 9 (Zwettl 2004) https://www.zwettl.gv.at/Zwettler_Zeitzeichen_Band_9 

Transkription
Ich Wolff Ernst Herr von Mollarth Freyherr zu Steinegg und Drosendorff, Herr Zue Böhmischen Wathoffen, Ihrer Hochfürstlichen durchlauchtigsten beeder Erzherzogen Leopoldi und Caroli Zue Österreich Cammerer und über ein hochteutsches Fändtl Fueßvolckh under dem löblichen Fuchsischen Regiment Haubtman verkundte und Bekenne hiemit offentlich vor jedmenigklichen für mich und alle meine Erben, daß auf mein anlangen und bitten, ein Ersamber Rath Zu Zwettel mir wiederumb auf das Ihnen verkauffte Zwettlerische Landtgerichts Gerechtigkait in Abschlag der noch unbezahlten vierdausendt[1] gulden Kauffsumma, Funffzehnhundert gulden bahres gelt Zu mainer höchsten notturfft, bezahlet und richtig gemacht hat, welche Jezernante 1500 fl. Ich dann also bahr Zu meinen Sichern handen empfangen und Eingenommen habe, alles geträublich ohne gefehrte, Deßen Zue wahrer urkundt hab Ich diese Quittung mit aigen Handen underschrieben und mein gewönlich herrisches Pettschafft hierfur getruckht und solche ernermelten einem ersamben Rath Zue Zwettel eingehandigt, Geschehen zue Zwettel den 18. tag Monats July deß Sechtzehnhundert und Zwainzigsten Jahres.


Wolf Ernst Herr von

Mollardt und Haubtman

[1] korrigiert auf fünffdausent.